AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FIRMA KREATIVWERBUNG

CHRISTIAN GANGLBERGER

STATZINGER STR.9/5

4225 LUFTENBERG

§1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,

Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle

künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart

werden, in der jeweils gültigen Fassung.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers

widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie

seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

§2 Angebote und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich

bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere

Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.

2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu

unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur

annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können

sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.

§3 Preise

3.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer

getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der

am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert

ausgewiesen.

3.3 Wenn zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4

Monate liegen, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung

beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle

des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen.

Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung

übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der

Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt

spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich

erklären. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail genügt.

§4 Lieferzeit

4.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart,

soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei

unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Tage nach der angegebenen

Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

4.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus

sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu

gewähren, die mit 5 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche,

insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von solchen, die nicht am

Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und

unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich

erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des

Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für

die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

4.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer

weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis

länger als 1 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt,

soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich

(z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt

dieses Recht unberührt.

4.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

§5 Versand

5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers, ausser es handelt sich um Preisstellung

frachtfrei/frei Haus geliefert. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über,

auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen

Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

5.2 Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Käufer aufgrund von Umständen,

die dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- bzw.

Lieferbereitschaft auf ihn über.

5.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu

Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

§6 Zahlung

6.1 Unsere Rechnungen sind wie auf der Rechnung angegeben zu bezahlen, Zahlungsfristen

sind zu beachten.

6.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den

Kaufpreis nicht nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen

Zahlungsaufstellung bezahlt.

6.3 Falls der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt, werden seine sämtlichen

Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall

sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter

Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt

vorbehalten.

6.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend

gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von

dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines

Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf

demselben Kaufvertrag beruht.

§7 Rücktrittsrecht

7.1 Macht ein Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht gemäß § 5e KschG (Rücktritt bei

Fernabsatzgeschäften) Gebrauch, hat er bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens

aber binnen 7 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten an uns zurückzusenden.

7.2 Die Rücktrittsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Der Widerruf ist vor

Rücksendung per Mail an office@kreativwerbung.at zu richten.

7.3 Unfreie Rücksendungen und Rücksendungen ohne vorherige Absprache mit Firma

Kreativwerbung werden nicht angenommen.

7.4 Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach individuellen Kundenwünschen

angefertigt wurden bzw. individuelle Beschriftung aufweisen!

7.5 Etwaige weitergehende Rechte nach dem Fernabsatzrecht bleiben unberührt.

§8 Gewährleistung/Haftung

8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,

offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und

binnen angemessener Frist, jedenfalls innerhalb von 48 Stunden, anzuzeigen.

Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 48 Stunden ab Ablieferung des

Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Geringfügige Abweichungen in

der Farbgebung und Abmessungen sind technisch bedingt und können nicht reklamiert

werden.

8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen

Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel

an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir -

unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den

Kaufpreis zu mindern - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der

gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat

uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

8.3 Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw.

Nachlieferung, Wandlung oder Preisminderung. Zur Behebung des Mangels hat uns der

Käufer eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn wir mit der Beseitigung des

Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selber oder durch Dritte

beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Im

Übrigen richten sich die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers nach den

gesetzlichen Bestimmungen (§ 922 ff ABGB).

8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann

der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die

Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von

weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt

davon unberührt.

8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach

den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht

für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur

begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche

Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit

Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch

zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und

Erfüllungsgehilfen.

8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder

Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für

Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,

aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das

Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und

Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit

diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für

die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir

haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und

vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher

Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen

gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden

Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers

ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner

Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller

Zahlungen aus dem Kaufvertrag, vor. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das

Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verpflichtungen aus der

Geschäftsverbindung erfüllt hat.

9.2 Verarbeitet der Käufer in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware, so entstehen für

uns daraus keinerlei Verpflichtungen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung

von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns

ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von

uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Käufer Alleineigentum

an der neuen Sache, sind sich die Vertragsteile darüber einig, dass der Käufer uns im

Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen

Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

9.3 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich

schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die

durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum

Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

9.4 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht

nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden

Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden

Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt

stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren

Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen

aufgerechnet.

§10 Erfüllungsort

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Firma Kreativwerbung.

10.2 Diese AGB und die unter diesen abzuschließenden Verträgen unterliegen österreichischen

und materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§11 Datenverarbeitung

11.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der

Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des

Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten,

insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im

Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer

berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das

schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere

der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

11.2 Die Firma Kreativwerbung behält sich vor, Waren aus Überproduktionen als Bemusterung

zu verwenden, es sei denn, dies wird seitens des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei den in Auftrag gegebenen Arbeiten wird die wettbewerbsrechtliche Situation nicht

überprüft, für Copyright- oder Schutzrechtsverletzungen der produzierten Waren ist der

Auftraggeber haftbar zu machen.

11.3 Wir sind berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Aufbereitung der von ihm gestellten

Fotos, Zeichnungen, Muster etc. durch die Erstellung von Vorlagen oder anderen

Hilfsmitteln, die zur Durchführung seines Auftrags notwendig sind und die von uns oder in

unserem Auftrag durch einen Dritten angefertigt werden, ganz oder teilweise in Rechnung

zu stellen. Die Vorlagen bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Kunde sich

ganz oder teilweise an den Kosten beteiligt hat. Vorlagen, die auf für den Kunden oder

seinen Auftraggeber geschützten Mustern beruhen, werden wir nach schriftlichem Hinweis

durch den Kunden nicht für Aufträge anderer Kunden verwenden. Beruhen die Vorlagen

auf unseren eigenen Mustern und/oder Entwürfen, so steht uns die Verwendung der

Vorlagen auch für andere Kunden frei.

§12 Salvatorische Klausel

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam

oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen

Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

13.1 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich

ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren

österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein

Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden

Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht zuständig.

13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des

Verkäufers abzutreten.

§14 Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

14.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen

personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns gespeichert und

verarbeitet werden.

14.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt

zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig

vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als

zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

14.3 Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,

Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält

daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Luftenberg, 01.01.2023

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