AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FIRMA KREATIVWERBUNG
CHRISTIAN GANGLBERGER
STATZINGER STR.9/5
4225 LUFTENBERG
§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden, in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie
seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
§2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich
bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere
Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu
unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur
annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können
sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
§3 Preise
3.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer
getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der
am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
3.3 Wenn zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4
Monate liegen, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung
beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle
des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen.
Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung
übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der
Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt
spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich
erklären. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail genügt.
§4 Lieferzeit
4.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart,
soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei
unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Tage nach der angegebenen
Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
4.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus
sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu
gewähren, die mit 5 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche,
insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von solchen, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich
erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des
Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für
die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
4.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer
weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis
länger als 1 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt,
soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich
(z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt
dieses Recht unberührt.
4.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
§5 Versand
5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers, ausser es handelt sich um Preisstellung
frachtfrei/frei Haus geliefert. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über,
auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen
Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
5.2 Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Käufer aufgrund von Umständen,
die dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- bzw.
Lieferbereitschaft auf ihn über.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
§6 Zahlung
6.1 Unsere Rechnungen sind wie auf der Rechnung angegeben zu bezahlen, Zahlungsfristen
sind zu beachten.
6.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den
Kaufpreis nicht nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung bezahlt.
6.3 Falls der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall
sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter
Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt
vorbehalten.
6.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von
dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Kaufvertrag beruht.
§7 Rücktrittsrecht
7.1 Macht ein Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht gemäß § 5e KschG (Rücktritt bei
Fernabsatzgeschäften) Gebrauch, hat er bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens
aber binnen 7 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten an uns zurückzusenden.
7.2 Die Rücktrittsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Der Widerruf ist vor
Rücksendung per Mail an office@kreativwerbung.at zu richten.
7.3 Unfreie Rücksendungen und Rücksendungen ohne vorherige Absprache mit Firma
Kreativwerbung werden nicht angenommen.
7.4 Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach individuellen Kundenwünschen
angefertigt wurden bzw. individuelle Beschriftung aufweisen!
7.5 Etwaige weitergehende Rechte nach dem Fernabsatzrecht bleiben unberührt.
§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und
binnen angemessener Frist, jedenfalls innerhalb von 48 Stunden, anzuzeigen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 48 Stunden ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Geringfügige Abweichungen in
der Farbgebung und Abmessungen sind technisch bedingt und können nicht reklamiert
werden.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen
Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel
an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir -
unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis zu mindern - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der
gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat
uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw.
Nachlieferung, Wandlung oder Preisminderung. Zur Behebung des Mangels hat uns der
Käufer eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn wir mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selber oder durch Dritte
beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Im
Übrigen richten sich die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers nach den
gesetzlichen Bestimmungen (§ 922 ff ABGB).
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die
Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach
den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht
für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur
begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche
Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit
Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch
zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,
aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag, vor. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das
Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung erfüllt hat.
9.2 Verarbeitet der Käufer in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware, so entstehen für
uns daraus keinerlei Verpflichtungen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns
ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von
uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Käufer Alleineigentum
an der neuen Sache, sind sich die Vertragsteile darüber einig, dass der Käufer uns im
Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen
Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
9.3 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich
schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum
Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.4 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht
nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden
Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden
Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen
aufgerechnet.
§10 Erfüllungsort
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Firma Kreativwerbung.
10.2 Diese AGB und die unter diesen abzuschließenden Verträgen unterliegen österreichischen
und materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§11 Datenverarbeitung
11.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten,
insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im
Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere
der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
11.2 Die Firma Kreativwerbung behält sich vor, Waren aus Überproduktionen als Bemusterung
zu verwenden, es sei denn, dies wird seitens des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei den in Auftrag gegebenen Arbeiten wird die wettbewerbsrechtliche Situation nicht
überprüft, für Copyright- oder Schutzrechtsverletzungen der produzierten Waren ist der
Auftraggeber haftbar zu machen.
11.3 Wir sind berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Aufbereitung der von ihm gestellten
Fotos, Zeichnungen, Muster etc. durch die Erstellung von Vorlagen oder anderen
Hilfsmitteln, die zur Durchführung seines Auftrags notwendig sind und die von uns oder in
unserem Auftrag durch einen Dritten angefertigt werden, ganz oder teilweise in Rechnung
zu stellen. Die Vorlagen bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Kunde sich
ganz oder teilweise an den Kosten beteiligt hat. Vorlagen, die auf für den Kunden oder
seinen Auftraggeber geschützten Mustern beruhen, werden wir nach schriftlichem Hinweis
durch den Kunden nicht für Aufträge anderer Kunden verwenden. Beruhen die Vorlagen
auf unseren eigenen Mustern und/oder Entwürfen, so steht uns die Verwendung der
Vorlagen auch für andere Kunden frei.
§12 Salvatorische Klausel
12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht zuständig.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des
Verkäufers abzutreten.
§14 Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
14.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns gespeichert und
verarbeitet werden.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt
zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
14.3 Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Luftenberg, 01.01.2023